Der Kirchenvorstand ist ein demokratisches Gremium, das alle sechs Jahre neu gewählt wird. Alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die über 16 Jahre alt sind, können in den Kirchenvorstand gewählt werden. Wählen gehen darf man schon ab 14 Jahren.
Zusammen mit dem Pfarramt trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für die Arbeit in der Gemeinde, für die Erhaltung der Gebäude (Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus, Friedhofskapelle), für die Unterhaltung des Friedhofs. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher betreiben diese Arbeit ehrenamtlich und sie tun es gern, zumal sie wichtige Ansprechpartner für jede und jeden in der Gemeinde sind.
Am 10. März 2024 wurde ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Drei weitere Mitglieder wurden berufen. Die sechsjährige Amtszeit beginnt im Juni.
Am Pfingstsonntag, 19. Mai 2024, haben wir unseren bisherigen Kirchenvorstand verabschiedet und den neuen in sein Amt eingeführt.
Fotos und einen Bericht finden Sie hier